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AGB 

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Mama Retreat - DayTreats

 

  1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Mama Retreat DayTreats und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden: „DayTreats“) der Veranstalterinnen Flora Parisi, Katharina Manuguerra und Barbara Joncret-Schwarzenbacher (im Folgenden „Veranstalterinnen“) unabhängig vom Veranstaltungsort der gebuchten Veranstaltung.

 

1.2 Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Buchung der DayTreats.

 

1.3 Die Veranstalterinnen sind alleine verantwortlich für die Organisation und Durchführung der DayTreats. 

 

2. Vertragspartner:innen

 

Flora Parisi, floorA Fitness GmbH, Hietzinger Hauptstraße 76/5, 1130 Wien

 

Katharina Manuguerra, Josef Lister Gasse 5, 1130 Wien

 

Barbara Joncret-Schwarzenbacher, Anzengruberstraße 18, 1140 Wien

 

3. Angebot, Annahme, Vertragsabschluss

 

 

3.1 Die Beschreibung der DayTreats (Homepage, Social Media, zugesandt per Mail) stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar.

 

3.2  Die schriftliche Anmeldung der Teilnehmerin stellt die Annahme des Angebotes und somit den Kaufvertragsschluss dar. 

 

3.3 Nach Annahme des Angebots der Veranstalterinnen durch die Anmeldung (schriftlich per Mail oder über unsere Homepage) der Teilnehmerin erhält diese eine Anmeldebestätigung per Email. In dieser Email werden weitere Einzelheiten, Zahlungsbedingungen und dergleichen aufgeführt. Auch die Rechnung findet sich in dieser Email. 

 

 

4. Anmeldung und Zahlungsmodalitäten 

 

4.1. Die Teilnehmerin bucht das DayTreat schriftlich bei den Veranstalterinnen per Email oder über unsere Homepage. 

Die auf der Website sowie auf Social Media angeführten Preise sind Endpreise und beinhalten die aktuell gültige Umsatzsteuer. Die Teilnahmegebühr ist sofort nach Rechnungslegung fällig.

 

4.2. Die Rechnung kann per Überweisung bezahlt werden.

4.3. Die Anmeldefristen sind auf der Homepage unter dem jeweiligen DayTreat ersichtlich.

 

5. Rechte und Pflichten der Teilnehmerin

 

5.1 Die Teilnehmerin ist verpflichtet, ihre persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Änderungen der Daten sind zeitnah anzugeben.

 

5.2 Die Teilnehmerin hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am DayTreat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für Buchung von Transport.

 

5.3 Die Teilnahme am DayTreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich die Teilnehmerin in ärztlicher Behandlung befindet, ist sie angehalten die Teilnahme mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin zu besprechen. Dies gilt insbesondere für DayTreats, in denen es auch zu körperlicher Bettätigung wie BEwegungseinheiten, Yoga, … kommt.

 

5.4 Körperliche Beschwerden sind den Veranstalterinnen vertraulich und spätestens mit Beginn des DayTreats mitzuteilen.

 

5.5 Es besteht kein Anspruch der Teilnehmerin auf Durchführung des DayTreats durch bestimmte Lehrpersonen, Fotografinnen, Coaches und dergleichen. Im Falle des kurzfristigen, unvorhersehbaren Ausfalls einer der oben genannten Personen, etwa wegen Krankheit oder kurzfristiger Verhinderung können die Veranstalterinnen eine Ersatzperson stellen. Der Austausch von Personal berechtigt die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Kündigung des Vertrages.

 

 

6. Rechte und Pflichten der Veranstalterinnen

 

6.1 Die Veranstalterinnen sind berechtigt den zeitlichen Ablauf und Inhalt des DayTreats abzuändern oder einzelne Elemente davon zu streichen, sofern dadurch das Ziel und der Gesamtcharakter des DayTreats nicht verändert werden.

 

6.2 Die Veranstalterinnen verpflichten sich, die Teilnehmerin bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des DayTreats über die Nichtdurchführbarkeit infolge Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl zu informieren. In diesem Fall wird die gezahlte Teilnahme unverzüglich zurück erstattet. Die Mindestteilnehmeranzahl beträgt 6 Personen.

 

6.3 Die Veranstalterinnen behalten sich vor das DayTreat aus Gründen, die die Veranstalterinnen nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bei Verhinderung des angekündigten Personals, etwa durch Krankheit, kein Ersatzpersonal gestellt werden kann oder höhere Gewalt die Durchführung des DayTreats gefährdet oder beeinträchtigt. Die Teilnehmerin erhält dann die Teilnahmegebühr unverzüglich rückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerin bestehen nicht.

 

 

7.  Widerrufsrecht

 

Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucherinnen,  §11FAGG. Bei der Buchung eines DayTreats handelt es sich um eine Dienstleistung in Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung (§18Abs 1 Z10 FAGG).

 

8. Stornierung durch die Teilnehmerin, Stornierungskosten

 

8.1 Die Teilnehmerin kann bis zu 2 Wochen vor Beginn des DayTreats kostenfrei stornieren. Ab 2 Wochen vor dem DayTreat sind 100% des Kaufpreises fällig.

 

8.2 Die Teilnehmerin ist berechtigt, bis zum Tag des DayTreats eine Ersatzteilnehmerin zu stellen. Wenn keine Ersatzteilnehmerin gefunden werden kann, ist jedenfalls die Teilnahmegebühr zu entrichten.

 

 

9. Haftung

 

9.1. Für den Verlust von Wertsachen, Geld, Kleidung und andere persönliche Gegenstände, wie auch für Schäden, haften die Veranstalterinnen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

9.2 Die Veranstalterinnen übernehmen keine Haftung für Sach- und Körperschäden, die den Kundinnen und Kunden durch unsachgemäße Benützung der bereitgestellten Gerätschaften, oder durch Dritte zugefügt werden.

 

9.3. Die aktuell gültigen, von der Regierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie müssen ausnahmslos eingehalten werden.

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AGB

 

Mama Retreat - Retreats

 

  1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Mama Retreats und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden: „Mama Retreat“) der Veranstalterinnen Flora Parisi, Katharina Manuguerra und Barbara Joncret-Schwarzenbacher (im Folgenden „Veranstalterinnen“) unabhängig vom Veranstaltungsort der gebuchten Veranstaltung.

 

1.2 Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Buchung des Mama Retreats.

 

1.3 Die Buchung der Unterkunft erfolgt über die Veranstalterinnen. 

 

1.4 Die Veranstalterinnen sind alleine verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Mama Retreats und sind keine Reiseveranstalterinnen und Reisevermittlerinnen.

 

2. Vertragspartner:innen

 

Flora Parisi, floorA Fitness GmbH, Hietzinger Hauptstraße 76/5, 1130 Wien

 

Katharina Manuguerra, Joseph Listergasse 5, 1130 Wien

 

Barbara Joncret-Schwarzenbacher, Anzengruberstraße 18, 1140 Wien

 

3. Angebot, Annahme, Vertragsabschluss

 

 

3.1 Die Beschreibung des Mama Retreats (Homepage, Social Media, zugesandt per Mail) stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar.

 

3.2  Die schriftliche Anmeldung der Teilnehmerin stellt die Annahme des Angebotes und somit den Kaufvertragsschluss dar.

 

3.3 Nach Annahme des Angebots der Veranstalterinnen durch die Anmeldung der Teilnehmerin erhält diese eine Anmeldebestätigung per Email. In dieser Email werden weitere Einzelheiten, Zahlungsbedingungen und dergleichen aufgeführt. Auch die Rechnung findet sich in dieser Email. 

 

4. Anmeldung und Zahlungsmodalitäten 

 

4.1. Die Teilnehmerin bucht das Retreat schriftlich bei den Veranstalterinnen per Email oder über unsere Homepage. 

Die auf der Website sowie auf Social Media angeführten Preise sind Endpreise und beinhalten die aktuell gültige Umsatzsteuer. Die Teilnahmegebühr ist sofort nach Rechnungslegung fällig.

 

4.2. Die Rechnung kann per Überweisung bezahlt werden.

4.3. Die Anmeldefristen sind auf der Homepage unter dem jeweiligen Retreat ersichtlich.

5. Rechte und Pflichten der Teilnehmerin

 

5.1 Die Teilnehmerin ist verpflichtet, seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Änderungen der Daten sind zeitnah anzugeben.

 

5.2 Die Teilnehmerin hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Retreat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für Buchung von Transport.

 

5.3 Die Teilnahme am Mama Retreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich die Teilnehmerin in ärztlicher Behandlung befindet, ist sie angehalten die Teilnahme mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin zu besprechen. Ein Anamnesebogen wird vor dem Retreat an alle Teilnehmerinnen gesendet. Dieser muss wahrheitsgemäß ausgefüllt und VOR dem Retreat an die Veranstalterinnen übermittelt werden. 

 

5.4 Körperliche Beschwerden sind den Veranstalterinnen vertraulich und spätestens mit Beginn des Retreats mitzuteilen.

 

5.5 Es besteht kein Anspruch der Teilnehmerin auf Durchführung des Retreats durch bestimmte Lehrpersonen, Fotografinnen, Coaches und dergleichen. Im Falle des kurzfristigen, unvorhersehbaren Ausfalls einer der oben genannten Personen, etwa wegen Krankheit oder kurzfristiger Verhinderung können die Veranstalterinnen einen Ersatzperson stellen. Der Austausch von Personal berechtigt die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Kündigung des Vertrages.

 

6. Rechte und Pflichten der Veranstalterinnen

 

6.1 Die Veranstalterinnen sind berechtigt den zeitlichen Ablauf und Inhalt des Mama Retreats abzuändern oder einzelne Elemente davon zu streichen, sofern dadurch das Ziel und der Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden.

 

6.2 Die Veranstalterinnen verpflichten sich, die Teilnehmerin bis spätestens 7 Wochen vor Beginn des Retreats über die Nichtdurchführbarkeit infolge Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl zu informieren. In diesem Fall wird die gezahlte Teilnahme unverzüglich zurück erstattet. Die Mindestteilmehmeranzahl beträgt 6 Personen.

 

6.3 Die Veranstalterinnen behalten sich vor das Retreat aus Gründen, die die Veranstalterinnen nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bei Verhinderung des angekündigten Personals, etwa durch Krankheit, kein Ersatzpersonal gestellt werden kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Retreats gefährdet oder beeinträchtigt. Die Teilnehmerin erhält dann die Teilnahmegebühr unverzüglich rückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerin bestehen nicht.

 

7.  Widerrufsrecht

 

Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucherinnen,  §11FAGG. Bei der Buchung eines Mama Retreats handelt es sich um eine Dienstleistung in Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung.(§18Abs 1 Z10 FAGG).

 

 

8. Stornierung durch die Teilnehmerin, Stornierungskosten

 

8.1 Die Teilnehmerin kann vor Retreatbeginn jederzeit gegenüber den Veranstalterinnen in schriftlicher Form den Vertrag stornieren. 

Storniert die Teilnehmerin den Vertrag, können die Veranstalterinnen eine pauschalierte Stornogebühr verlangen. Die Gebühren werden wie folgt berechnet.

 

 

bis 6 Wochen vor dem Retreat

Bis 3 Wochen vor dem Retreat

Bis 2 Wochen vor dem Retreat

ab 2 Wochen vor dem Retreat

keine Stornogebühren

50 %

75 %

100 %

 

Bei Nichtanreise am Anreisetag werden 100% in Rechnung gestellt. Mit der schriftlichen Anmeldung akzeptiert die Teilnehmerin die Stornobedingungen. Es wird empfohlen, eine Reisestornoversicherung abzuschließen. 

 

8.2 Die Teilnehmerin ist berechtigt, bis zum Anreisetag des Retreats eine Ersatzteilnehmerin zu stellen. Wenn keine Ersatzteilnehmerin gefunden werden kann, ist jedenfalls die Stornogebühr zu entrichten.

 

 

9. Haftung

 

9.1. Für den Verlust von Wertsachen, Geld, Kleidung und andere persönliche Gegenstände, wie auch für Schäden, haften die Veranstalterinnen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

9.2 Die Veranstalterinnen übernehmen keine Haftung für Sach- und Körperschäden, die den Kundinnen und Kunden durch unsachgemäße Benützung der bereitgestellten Gerätschaften, oder durch Dritte zugefügt werden.

 

9.3. Die aktuell gültigen, von der Regierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie müssen ausnahmslos eingehalten werden.

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